Tempo 100 für Anhänger
Mittels § 13 FZV kann von einem GTÜ-Prüfingenieur ein Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellt werden. Auf dessen Grundlage erfolgt ein Eintrag beim Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein), und eine gesiegelte „Tempo 100“-Plakette wird ausgehändigt.